Wissenswertes rund um den Zahnarzt

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Zahnärzte - Spezialisten der Zahnmedizin!

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Zahnärzte - Spezialisten der Zahnmedizin!

 

Zahnarzt ist die Berufsbezeichnung für einen Zahnmediziner, dessen Aufgabenfeld die Prävention, Diagnose und Therapie von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen ist. Lediglich erfolgreiche Absolventen des Studiums der Zahnmedizin dürfen sich Zahnarzt nennen. In Deutschland ist die Ausübung dieses Berufes nur mit einer gültigen Berufszulassung möglich, welche zur selbstständigen Berufsausübung ermächtigt. 
Wirft man einen Blick in die Vergangenheit, ist festzustellen, dass die ersten Zahnärzte ihr Handwerk bereits im 5. Jahrhundert vor Christus praktizierten. Die eigentliche Geschichte des Zahnarztberufes begann jedoch erst in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Zu dieser Zeit war eine akademische Ausbildung jedoch noch nicht nötig. Ein Großteil aller damaligen Zahnärzte genoss eine nichtakademische Ausbildung. Erst im Jahr 1919 konnten die Akademiker unter den Zahnärzten gegen die Konkurrenz bestehend aus Laienbehandlern, sowie zahnbehandelnden Hausärzten eine Profession etablieren. 
Ein Studium der Zahnmedizin dauert mindestens 10 Semester und setzt sich aus einem vorklinischen Teil sowie einem klinischen Teil zusammen. Während bzw. nach dem Studium haben sich die Studenten insgesamt 3 staatlichen Prüfungen zu unterziehen. Dieses Prüfungspaket besteht sowohl aus einer naturwissenschaftlichen Vorprüfung als auch aus einer zahnärztlichen Vorprüfung sowie einer zahnärztlichen Prüfung. Nach dem Staatsexamen erhält der Zahnmediziner dann auf Antrag die Berufszulassung als Zahnarzt. Nach der Absolvierung des Studiums promoviert ca. die Hälfte aller Absolventen. Zusätzliche Optionen haben Zahnärzte in Form von Weiterbildungen, in denen Sie sich zu Fachärzten weiterbilden können. Einige der vielen Bereiche sind beispielsweise die Kieferorthopädie, Oralchirurgie oder die Gesichtschirurgie. 
Bezüglich der eigentlichen Arbeit als Zahnarzt stehen einem Absolventen einige Möglichkeiten zur Verfügung. Das Niederlassen als selbstständiger Zahnarzt ist beispielsweis sowohl als Vertragszahnarzt wie auch als Privatzahnarzt möglich. Eine weitere Möglichkeit, die sich bietet, ist als angestellter Zahnarzt in einer Zahnklinik oder einem medizinischen Versorgungszentrum zu arbeiten. Aber auch in der Forschung, beispielsweise in akademischen Einrichtungen, Instituten oder Hochschulen sind Zahnärzte tätig. Durch den sehr hohen Anteil an Menschen mit gesetzlicher Krankenversicherung beantragen fast alle Zahnärzte eine Zulassung als Vertragszahnarzt. Der Unterschied zwischen Vertragszahnärzten und Privatzahnärzten ist relativ schnell erklärt. Privatzahnärzte bekommen keine Kassenzuzahlungen und sind daher auch nicht zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen berechtigt. Vertragszahnärzte sind in Deutschland jedoch dazu bei den gesetzlich versicherten Patienten verpflichtet, die Behandlung im Sinne des Sachleistungsprinzips durchzuführen. Die Leistungen werden dann über die jeweiligen kassenzahnärztlichen Vereinigungen mit den Krankenkassen abgerechnet. Gesetzlich Versicherte Patienten erhalten zudem bei manchen Leistungen Eigenbeteiligungsrechnungen, die zu begleichen sind. Dies ist beispielsweise beim Zahnersatz der Fall. 
Egal ob Privatzahnarzt oder Vertragszahnarzt. Deutschland erfreut sich über eine Vielzahl an Zahnärzten mit einer qualitativ hochwertigen Ausbildung. Und auch wenn der regelmäßige Zahnarztbesuch für einige unangenehm zu sein scheint, können wir uns dennoch freuen, dass es sie gibt: die Zahnärzte!

 


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